Wir sind dann zufrieden, wenn auch Sie zufrieden sind.

Deshalb verfolgt die Rechtsanwaltskanzlei das Ziel, hochwertigste Rechtsberatung und Rechtsvertretung zu angemessenen Gebühren anzubieten. Fragen rund um die Vergütung werden vorab besprochen und erläutert, so dass auf Sie nur vorhersehbare und überschaubare Kosten zukommen.

Zu diesem Zweck prüfen wir zusätzlich in jedem Fall, ob ein Anspruch auf Förderung der Angelegenheit besteht. Bei keinem oder einem geringen Einkommen kann zum Beispiel staatliche Unterstützung durch Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Für ein erstes Beratungsgespräch und eine erste Vertretungsanzeige gegenüber der Gegenseite fällt mit dem so genannten Beratungsschein lediglich eine Zuzahlung i.H.v. 15,00 EUR an. Den Beratungsschein erhalten Sie bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht. Um die Bedürftigkeit bei der Rechtsantragsstelle nachzuweisen, wird in der Regel die Vorlage eines Bewilligungsbescheides, Rentenbescheids oder die Vorlage einer letzten Gehaltsabrechnung verlangt.

Die Kosten für ein erstes Beratungsgespräch liegen ohne die Vorlage eines Beratungsscheines in der Regel je nach Umfang und Schwierigkeit zwischen 120,00 EUR-190,00 EUR.


 

 


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